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| AGB`s |
1. Gültigkeitsbereich
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten
ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Anderweitige besondere Abreden (bei oder nach Vertragsabschluß)
werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung
rechtsgültiger Vertragsbestandteil. Abweichende
Bedingungen des Kunden werden weder ganz noch teilweise
Inhalt des Vertrages, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wird.
2. Angebote
Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend und
verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
und anderen Abgaben des Lieferlandes. Zwischenverkauf
und Preisänderungen vor Vertragsabschluß
behalten wir uns vor. Druckfehler, Irrtümer und
Änderungen vorbehalten. Unsere Angebote sind nur
bei Auftragserteilung innerhalb 30 Tagen verbindlich.
Mündliche, insbesondere telefonische Angebote sind
unverbindlich, da Irrtümer und Missverständnisse
hierbei nicht ausgeschlossen werden können.Ohne
dass Rechte gegenüber der Fa. Apel hergeleitet
werden können, lassen wir technische oder optische
Verbesserungen in Produkte einfließen, die zu
Abweichungen in Bild oder Sache führen können,
da wir oder unsere Lieferanten diese im Sinne des technischen
Fortschritts vorgenommen haben.
3. Versandaufträge
Versand- und Verpackungskosten sind nicht in den Artikelpreisen
enthalten und werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Die Kosten für die Verpackungsentsorgung in Form
der Rücknahmeverpflichtung im Sinne der Verpackungsverordnung
sind in unseren Preisen als Nachlass inkludiert. Sämtliche
Lieferungen werden auf die Gefahr des Kunden / Bestellers
versendet. Der Kunde ist verpflichtet offensichtliche
Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer
bestätigen zu lassen
und uns bis spätestens 3 Arbeitstage nach Anlieferung
vorzulegen. Nicht bestätigte offene Mängel
können später nicht anerkannt werden und sind
auch nicht versichert. Verdeckte Mängel sind uns
sofort nach Schadensfeststellung schriftlich anzuzeigen,
höchstens jedoch 5 Tage nach Anlieferung der Ware.
4. Montage- und Reparaturaufträge
Der Anrufer gilt als Auftraggeber, es sei denn, dass
er die Zahlungsverpflichtung eines Dritten nachweist.
Der Auftraggeber ist Zahlungsverpflichteter. Im Angebot
nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die
zur Durchführung des Auftrages zusätzlich
auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden,
werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise
verstehen sich für normale Arbeitszeiten und Arbeitsleistungen.
Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden
sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen
werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn
aufgeschlagen.
5. Liefertermine
In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine
sind auf Grund unserer Erfahrung mit den Herstellern
bzw. Zulieferern geschätzt. Genauere Liefertermine
können wir Ihnen erst bei völliger Klarstellung
aller Einzelheiten nennen. Kommen wir jedoch in Leistungsverzug
oder wird die Leistung aus bestimmten Gründen unmöglich,
so kann der Käufer - im ersteren Fall jedoch nur
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - sich vom
Vertrag lösen. Der Kunde kann Schadenersatz wegen
Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
des Verkäufers geltend machen. Entstehen nach Auftragserteilung
ernsthafte und erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit
und/oder -bereitschaft des Kunden, so dürfen wir
unsere Leistungen verweigern, bis die Zahlung erfolgt
oder für sie Sicherheit erbracht ist.
6. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware
bzw. die von uns ausgeführte Montage oder Reparatur
zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich
anzuzeigen.
1) Für Mängel der Lieferung / außer
bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir
unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
a) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei
Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen bei privater
Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher oder auch teilweiser
gewerblicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung
nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen
neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
b) Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten
ab Gefahrenübergang beträgt bei privater Nutzung
12 Monate; bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung
wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
2) Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Auftragnehmer
verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits-, und Materialkosten, zu tragen, soweit
sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache
an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht
wurde.
3) Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht
dem Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluß
aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gem.
den §§ 440,323,326 V. BGB von dem Vertrag
zurückzutreten oder gem. § 441 BGB den Kaufpreis
zu mindern.
4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf
Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung.
5) Gibt der Auftraggeber uns keine Gelegenheit und angemessene
Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und ggf.
die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung
oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
6) Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder auf Grund
von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand
selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Delikt
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde
vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit
verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs-
und Erfüllungsgehilfen.
7) Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben
hiervon unberührt.
8) Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus
dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle
des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
9) Ansprüche auf Schadenersatz sind der Höhe
nach auf den Auftragswert begrenzt.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Die Lieferungen und Leistungen bleiben bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Lieferers.
Soweit die Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil
des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich
der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten
Zahlungsziele die Demontage der Gegenstände, die
ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers
ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das
Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen.
Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten
Rechte des Lieferers, so ist er diesem zu Schadenersatz
verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen
zu Lasten des Auftraggebers.
b) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie
die Pfändung der Liefergegenstände durch uns
gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern
nicht die Bestimmungen des in das Bürgerliche Gesetzbuch
eingearbeiteten Verbraucherkreditgesetzes Anwendung
finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich
erklärt wird.
8. Zahlungsbedingungen
a) Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen sind nach
Rechnungslegung, wenn nicht anders schriftlich vereinbart,
ohne Abzug sofort zahlbar.Schecks gelten als Zahlung
erst nach Einlösung. Kommt der Käufer mit
der fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen
Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung
ein, so ist die Fa. Apel berechtigt, von dem noch nicht
erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten
oder für weitere Lieferungen Barzahlung der Ware
mit einer Nachnahmegebühr von 9,60 EUR je Lieferung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen, ohne dass es
einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Alle Kosten,
die durch eine nicht termingerechte Zahlung verursacht
werden, gehen zu Lasten des säumigen Käufers.
Preise sind freibleibend. Rechnungen, Angebote,
Mahnungen etc werden per eMail oder Fax versandt und
protokolliert. Sollten sich alle Mahnungen als wirkungslos
erweisen, wird ein Inkassounternehmen beauftragt, die
Forderungen einzutreiben. Alle weiteren dadurch entstehenden
Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt, ab der 2. Mahnung Mahngebühren
in Höhe von 5 Euro zu berechnen.
b) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist
der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern, es sei
denn, der Auftragnehmer weist eine höhere Belastung
mit höherem Zinssatz bzw. der Auftraggeber weist
eine niedrigere Zinsbelastung nach. c) Aufrechnungsrechte
stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
d) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin
mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis
zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die
Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise,
so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend
den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller
ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung
den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen
Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
9. Falschbestellungen/Auftragsstornierungen
Stornierugen von Aufträgen, bei denen Produkte
speziell für einen Kunden bestellt wurden bzw.
deren Auftragsmenge den normalen Lagerbestand übersteigt,
bedürfen der Schriftform und gelten nur mit schriftlicher
Bestätigung der Fa. Apel. Die Rücksendung
hat frei Haus an uns zu erfolgen. Es kann nur
originalverpackte Ware zurückgenommen werden. Rücksendungen
sind mit einer Autorisierungsnummer (RMA) zu versehen,
die deutlich sichtbar außen auf der Verpackung
angebracht werden muss. Rücksendungen ohne Autorisierungsnummer
und unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
Verbrauchsmaterialien können nur innerhalb von
2 Wochen nach Kauf in Originalverpackung zurückgenommen
werden.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit
Sofern sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des
Verkäufers Erfüllungsort.
a) Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen
eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz
des Auftragnehmers Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist.
b) Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
c) Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein
oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag
ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen
Vertragsinhaltes nicht.
d) Übertragungen von Rechten und Pflichten des
Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
11. Software und gebrauchte Hardware
Als Hardware gelten die im Kauf- und Lizenzvertrag aufgeführten
Hardware-Komponenten und Systemsteuerprogramme, als
Software die Anwenderprogramme. Die Fa. Apel liefert
Hard- und Software zu dem im Kauf- und Lizenzvertrag
vereinbarten Liefertermin an den vereinbarten Ablieferungsort.
Die Fa. Apel haftet nicht für Verzögerungen,
die ohne ihre Absicht oder grobe Fahrlässigkeit
entstehen. Als Lieferdatum gilt der Tag der Auslieferung,
wenn die Installation durch die Fa. Apel vereinbart
wurde, der Tag,
an welchem die Software installiert ist. Die Fa. Apel
gewährt dem Kunden das Recht zum Gebrauch der Software
und der dazugehörenden Dokumentation (nachfolgend
Lizenzmaterial). Ist die Installation durch die Fa.
Apel vereinbart, stellt der Kunde die notwendigen geeigneten
Räumlichkeiten für Installation und Schulung
zur Verfügung und stattet sie auf seine Kosten
mit den erforderlichen technischen Einrichtungen aus
gemäss aus. Angebote sind stets unverbindlich und
freibleibend und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und anderen Abgaben des Lieferlandes.
Die Kosten für die Verpackungsentsorgung in Form
der Rücknahmeverpflichtung im Sinne der Verpackungsverordnung
sind in unseren Preisen als Nachlass inkludiert. Zwischenverkauf
und Preisänderungen vor Vertragsabschluß
behalten wir uns vor. Druckfehler, Irrtümer und
Änderungen sind vorbehalten. Für die von der
Fa. Apel verkaufte gebrauchte Hardware wird nur die
gesetzliche Garantie von 6 Monaten übernommen,
die mit der Ausstellung der Rechnung beginnt. Etwaige
weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen
der Hersteller werden von der Fa. Apel an den Kunden
weitergegeben, ohne dafür selbst einzustehen. Im
Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Fa. Apel
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mängel oder
Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch,
Bedienungsfehler, betriebsbedingte Abnutzung, oder normalen
Verschleiß zurückzuführen sind, sind
von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Fa.
Apel übernimmt keine Haftung dafür, dass die
Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte
oder Urheberrechte Dritter verletzen. Des weiteren gelten
für Software und gebrauchte Hardware alle Punkte
dieser AGB`s
12. Wartungsleistungen
Die Fa. Apel erbringt gegen Bezahlung einer im Wartungsvertrag
festgelegten Pauschalgebühr Wartungsleistungen
mit dem Zweck, die Einsatz- und Funktionstüchtigkeit
der gewarteten Software/Hardware zu erhalten oder im
Falle von Fehlern oder Störungen wieder herzustellen
und dem Kunden Verbesserungen der Software zur Verfügung
zu stellen. Die Wartungsleistungen werden nur auf Aufforderung
des Kunden erbracht, Updates ausgenommen. Die Wartung
umfasst je nach Wartungsvertrag eines der folgende Leistungsmodule:
a) Hotline mit Update - Telefonauskunft von Montag bis
Freitag, 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr - Personelle
Bereitschaft mit mindestens einer auf dem Produkt geschulten
Person - Unaufgeforderte Information über Programmentwicklungen
und -anwendungen - Unaufgeforderte Updates der bestehenden
Software mit Dokumentation.
b) Fernwartung mit Updates - Telefonauskunft von Montag
bis Freitag, 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr - Fernwartung
ausserhalb der Bürozeit, d.h. jederzeitige Wiederherstellung
einer minimalen Funktionsfähigkeit des Systems
über eine Telefonleitung mit einer speziellen Notfall-Nummer
- Personelle Bereitschaft mit mindestens einer auf dem
Produkt geschulten Person - Unaufgeforderte Information
über Programmentwicklungen und anwendungen- Unaufgeforderte
Updates der bestehenden Software mit Dokumentation Der
Kunde stellt für das gewählte Leistungsmodul,
d.h. Hotline oder Fernwartung folgende Einrichtungen
auf seine Kosten zur dauernden
Verfügung: - Telefonanschluss mit separater Nummer
und direkter Amtsleitung - ISDN-Karte mit Software gemäss
Spezifikation der Fa. Apel Kommunikations-Software gemäss
Spezifikation der Fa. Apel. Von der Wartungsleistung
sind ausgeschlossen: Programmmodifikationen sowie Weiterentwicklungen
der bestehenden Software oder von Teilen derselben.
Eine Weiterentwicklung und nicht blosse Verbesserung
liegt vor, wenn die Software neue Funktionen und Einsatzforderungen
erfüllt oder zusätzliche Einsatzmöglichkeiten
aufweist. - Behebung von Fehlern und Mängeln, die
durch Eingriffe von Personen verursacht worden sind,
die von der Fa. Apel nicht dazu ermächtigt wurden.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Behebung von Fehlern
und Mängeln, die auf unsachgemässe Modifikationen
sowie Änderungs- und Anpassungsversuche des Kunden
oder durch Dritte oder auf andere Umstände und
Einflüsse zurückzuführen sind, die nicht
von der Fa. Apel zu vertreten sind, wie zum Beispiel
Fälle höherer Gewalt.
13. Wartungsgebühr
Die im Wartungsvertrag vereinbarte Pauschalgebühr
ist jeweils jährlich im Voraus zu bezahlen. Ist
ein Kundenbesuch notwendig, ein Software-Problem auf
einen Hardware und Software-Fehler zurückzuführen
oder erbringt die Fa. Apel dem auf Wunsch des Kunden
von der vereinbarten Wartungs-leistung ausgeschlossene
Leistungen, werden diese separat nach den üblichen
Ansätzen berechnet.
14. Beendigung des Wartungsvertrages
Der Wartungsvertrag ist beiderseits unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils
auf das Ende eines Kalenderjahres kündbar. Ausnahmen
sind zulässig, bedürfen aber der Schriftform.
15. Softwarelizenzen
Die Fa. Apel liefert dem Kunden das Lizenzmaterial in
der jeweils aktuellen Version, sofern Wartungsgebühren
regelmässig bezahlt worden sind, für die Softwareprodukte,
die der Wartung unterliegen. Diese Produkte sind besonders
gekennzeichnet. Das Lizenzmaterial gilt 30 Tage nach
dessen Ablieferung beim Kunden als abgenommen, spätestens
jedoch mit Aufnahme der produktiven Datenverarbeitung,
falls der Kunde nicht zuvor Funktionen und Leistungen
des Programms schriftlich beanstandet hat. Mit der Lieferung
und Bezahlung von Softwarelizenzen erwirbt der Kunde
das Nutzungsrecht am Lizenzmaterial. Das Nutzungsrecht
umfasst das Recht, den Programmcode in maschinell lesbarer
Form auf der bezeichneten Anlage zu verwenden, d.h.
das Programm ganz oder teilweise zur Ausführung
der darin enthaltenen Instruktionen in das bezeichnete
EDV-System einzulesen und zu speichern, sowie die zu
einem Programmprodukt gelieferte Dokumentation im Zusammenhang
mit dem Einsatz des Programms zu gebrauchen. Der Kunde
anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht
von der Fa. Apel oder allfälliger Drittlieferanten,
enthält sich jeden Angriffs auf Bestand und Umfang
dieser Rechte und trifft im Einvernehmen mit der Fa.
Apel alle Massnahmen, um deren Rechte zu wahren. Das
Lizenzmaterial enthält Informationen, Ideen, Konzepte
und Verfahren, welche Betriebsgeheimnisse von der Fa.
Apel darstellen.
Der Kunde verpflichtet sich, das Lizenzmaterial weder
ganz noch auszugsweise Dritten in irgendeiner Form zugänglich
zu machen noch es zu veröffentlichen. Der Kunde
stellt durch entsprechende Instruktion, Vereinbarungen
und andere geeignete Vorkehrungen sicher, dass alle
Personen, die Zugang zum Lizenzmaterial haben, diese
Verpflichtungen einhalten. Der Kunde ergreift in seinem
Betrieb die erforderlichen technischen und organisatorischen
Maßnahmen, um das Lizenzmaterial vor ungewollter
Preisgabe beziehungsweise Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch
durch Unberechtigte zu schützen. Kopien des Lizenzmaterials
dürfen ohne Einverständnis der Fa. Apel nicht
erstellt werden, außer zu reinen Datensicherungszwecken.
Bei Verstoss gegen diese Bestimmungen ist die Fa. Apel
außer zu allen gesetzlich und vertraglich vorgesehenen
Massnahmen auch berechtigt, die Softwarelizenz zu sperren.
15. Beweisführung
Alle Daten. Die Beweisführung für den Schaden
und die Ursache obliegt dem Käufer.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide
Teile Ilmenau.
Bei Abschluss des Vertrages erhalten, gelesen und genehmigt
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Firma Apel - Heinrich-Hertz-Strasse
6 - 98693 Ilmenau
Tel.: +49 3677 841034 - Fax: +49 3677 899107
Email:info@asich.de
Ust-ID: DE 179 854 980
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